BGH lässt Hafturteile gegen Anführer der „Vereinten Patrioten“ rechtskräftig werden

30.04.2026


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Haftstrafen gegen mehrere führende Mitglieder der Gruppierung „Vereinte Patrioten“, auch bekannt als „Kaiserreichsgruppe“, bestätigt. Die Revisionen von vier Verurteilten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 6. März 2025 wurden verworfen. Damit ist das Urteil gegen die Angeklagten, die der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet werden, nun rechtskräftig.

Das OLG Koblenz hatte die vier Hauptangeklagten im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass die Gruppe einen Umsturz in Deutschland plante. Kern des Konzepts war nach den Feststellungen des Gerichts, durch Anschläge auf die Stromversorgung einen mehrwöchigen Blackout herbeizuführen, um die Bevölkerung „auf sich selbst zurückzuwerfen“ und bürgerkriegsähnliche Zustände zu provozieren.

Zu den Plänen der Vereinigung gehörte nach Überzeugung des OLG außerdem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). Die Gruppe soll beabsichtigt haben, Lauterbach während einer Live-Sendung zu kidnappen und dabei seine Personenschützer „auszuschalten“. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund schuldig gesprochen. Bevor die Pläne umgesetzt werden konnten, war die Gruppierung Mitte April 2022 von der Polizei zerschlagen worden.

Der zuständige Strafsenat des BGH stellte bei der Überprüfung des Koblenzer Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionführer fest. Die Entscheidung des BGH (Az. 3 StR 7/26), die bereits am 15. April fiel und nun veröffentlicht wurde, schließt das Verfahren auf höchstrichterlicher Ebene ab. Damit bleiben die im Koblenzer Urteil verhängten Strafen gegen die zentrale Führungsriege der „Vereinten Patrioten“ unverändert bestehen.


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