In Genf findet derzeit vom 26. bis 30. Oktober 2026 der zweite Beratungszyklus der Vereinten Nationen zur Entwicklung einer Menschenrechtskonvention für die Rechte älterer Menschen statt. Dieser Prozess wird auch aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen als wichtig eingestuft, weshalb sich erfahrene Akteure der Behindertenbewegung aktiv in die Diskussionen eingebracht haben. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ältere Bevölkerung weltweit zu stärken.

Die deutschen Vertreterinnen Prof. Dr. Theresia Degener, Dr. Sigrid Arnade und Dinah Radtke haben im Vorfeld der Beratungen ein Videostatement erarbeitet. Dieses Dokument wurde für die Ausstrahlung in Genf eingereicht und befasst sich mit zentralen Fragen der Konventionsentwicklung. Das Statement ist zudem auf dem YouTube-Kanal der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) verfügbar, allerdings nur in englischer Sprache.

Über ihre Dachorganisation Disabled Persons International (DPI) fordern die Vertreterinnen eine grundlegende Neuausrichtung des Altersbegriffs. Sie plädieren für eine Abkehr vom bisherigen medizinisch orientierten Modell des Alters hin zu einer strikten menschenrechtsbasierten Orientierung. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass ältere Menschen nicht primär über gesundheitliche Defizite definiert werden, sondern als Träger vollumfänglicher Rechte gelten.

Ein weiterer Kernpunkt der Forderungen ist die Verankerung angemessener Vorkehrungen zur Überwindung von Diskriminierungen älterer Menschen. Damit soll eine rechtliche Basis geschaffen werden, die aktive Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung erzwingt. Die Beteiligung der Behindertenbewegung unterstreicht die Schnittmenge zwischen Alter und Behinderung in der menschenrechtlichen Betrachtung.