Der Schokoladenhersteller Ritter Sport aus Waldenbuch hat einen wichtigen rechtlichen Sieg gegen die Firma Wacker aus Mannheim errungen. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage auf Unterlassung und Schadenersatz statt, nachdem der Hersteller zuvor im Januar vor dem Landgericht Stuttgart noch verloren hatte. Im Zentrum des Streits stand der quadratische Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“, dessen Verpackung Ritter Sport als Verletzung seiner Markenrechte ansah.

Das Gericht stützte die Argumentation des Klägers, wonach eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. Der Richter stellte fest, dass die Verpackungen „überdurchschnittlich“ ähnlich und die Waren zumindest „durchschnittlich“ ähnlich seien. Ritter Sport hat beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert, welche spezifische Merkmale wie die typischen Seitenlaschen und die Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite umfasst.

Ein wesentlicher Punkt der rechtlichen Auseinandersetzung war die Definition der Produktkategorien. Ritter Sport argumentierte, dass Schokolade und Müsliriegel ähnliche Waren seien, da sie von derselben Zielgruppe zum gleichen Anlass konsumiert werden. Diese Markenkollision wurde vom Oberlandesgericht bestätigt, was nun den Weg für Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen ebnet.

Als Reaktion auf das Urteil hat die Firma Wacker den Verkauf des quadratischen Haferriegels mit Kokos- und Haselnussgeschmack im Internet bereits eingestellt. Gründer Matteo Wacker gab an, das Produkt vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt zu haben, den er ironisch als „Monnemer Klageriegel“ bezeichnet. Durch den Verkaufsstopp will das Unternehmen möglichen höheren Schadenersatzforderungen in der Zukunft vorbeugen.