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Die Bundesregierung versucht, die Wogen in der Debatte um eine neue Wehrdienstregel zu glätten, die Auslandsreisen junger Männer betrifft. Auslöser der Kontroverse ist eine Vorschrift der jüngsten Wehrdienstreform, nach der männliche Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich vom zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Betroffen sind Reisen von mehr als drei Monaten Dauer. Die Bestimmung dient nach Angaben des Verteidigungsministeriums einer „für den Bedarfsfall belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums stellte zugleich klar, dass die Regelung unter den derzeitigen Bedingungen praktisch nicht greifen soll. Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, müssten entsprechende Genehmigungen „im Prinzip“ erteilt werden, betonte das Ministerium. In Berlin wird derzeit an administrativen Präzisierungen gearbeitet. Geplant ist demnach, in Verwaltungsvorschriften festzuschreiben, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Dienst bei der Bundeswehr freiwillig bleibt.
Das Verteidigungsministerium kündigte darüber hinaus an, konkrete Regeln für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu entwickeln, um „unnötige Bürokratie“ zu vermeiden. Damit reagiert die Behörde auf öffentliche Irritationen und den Eindruck, Bürger könnten für längere Auslandsaufenthalte einer formalen Kontrolle durch die Bundeswehr unterliegen. Medienberichte hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Neuregelung ab Anfang 2026 für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren gelten soll, sofern ihre Auslandsaufenthalte die Dreimonatsgrenze überschreiten.
Die Vorschrift hat eine hitzige politische Debatte ausgelöst, in der Kritiker vor einer schleichenden Rückkehr der Wehrpflicht warnen. Aus Politik und Zivilgesellschaft kommen scharfe Reaktionen, Verbände wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen kritisieren die Norm deutlich. Die Regelung wird von Gegnern als Signal gewertet, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht politisch vorbereitet werde. Das Verteidigungsministerium verweist hingegen auf den aktuellen Rechtszustand, wonach der Wehrdienst ausschließlich auf Freiwilligkeit basiert, und versucht mit den angekündigten Klarstellungen, den Vorwurf einer Einschränkung der Reisefreiheit zu entkräften.
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