Die Bundesregierung plant eine grundlegende Kursänderung bei der Gestaltung des barrierefreien Nahverkehrs. In einem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau vom 7. Oktober 2026, registriert unter der Bundestags-Drucksache 21/8404, bezeichnet die Regierung das Ziel eines vollständig barrierefreien Systems als „wünschenswert, aber nicht realistisch“. Der Entwurf sieht vor, bestehende starre Fristen für die Umsetzung der Barrierefreiheit zu streichen.

Zukünftig sollen Ausnahmen aus technischen, rechtlichen oder topografischen Gründen ermöglicht werden. Eine Umsetzung der Barrierefreiheit soll dann nicht mehr verpflichtend sein, wenn dies mit einem „unangemessen hohen wirtschaftlichen Aufwand“ verbunden wäre. Als konkretes Beispiel für diese wirtschaftliche Hürde nennt die Regierung die Umrüstung von Bussen, die als „wirtschaftlich nicht darstellbar“ eingestuft wird.

Kritik an dieser Strategie kommt insbesondere von Betroffenen, wie dem Rollstuhlfahrer Thomas Gruetze aus dem Landkreis Meißen. Gruetze berichtet, dass er im Alltag selten mit einem barrierefreien Bus rechnen könne und die Folgen solcher Ausnahmeregelungen täglich erlebe. Er setzt sich nun aktiv gegen die geplanten Lockerungen bei den gesetzlichen Anforderungen ein.

In einer Petition richtet Gruetze seinen Appell an den sächsischen Inklusionsbeauftragten Michael Welsch und fordert ihn auf, sich für die Abschaffung der Ausnahmeregelung zu engagieren. Die Initiative hat bereits eine beachtliche Resonanz gefunden und wird von über 51.600 Menschen unterstützt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird derzeit im Verkehrsausschuss des Bundestags beraten.